Wir fördern bei akutem Hilfe-Bedarf von Treburer Bürgern oder bei Projekten zur Unterstützung von Hilfebedürftigen.
Damit wir die Mittel gerecht vergeben können, sammeln wir die Anträge bis zum 31. August eines jeden Jahres. Danach wird eine Priorität festgelegt und die Förderung erfolgt, solange für dieses Jahr Mittel vorhanden sind.
Es gibt hierzu den Antrag Förderung Lucy Weinert (siehe unten). Dieses füllen Sie bitte komplett und wahrheitsgemäß aus. Wir brauchen eine gute Beschreibung des Vorhabens, inklusive der gewünschten Summe.
Weiterhin müssen wir verstehen, warum Sie die Kosten nicht selbst tragen können. Ansonsten dürfen wir, aufgrund der Vorgaben, keine Förderung gewähren.
Die Stiftung überweist die Förderbeträge grundsätzlich nur an ein inländisches Bankkonto oder übernimmt direkt die Rechnung. Deshalb geben Sie in dem Antrag bitte auch die IBAN-Nummer Ihres Kontos an. So kann die Bearbeitung zügig durchgeführt werden.
Nach Erhalt der Fördermittel ist ein Kostennachweis an die Stiftung zu erbringen, dieses ist möglich mit Rechnungen, Quittung bzw. deren Kopien. Der Empfänger einer Förderung ist verpflichtet, jederzeit auf Verlangen der Stiftung Auskunft über den Sachstand zu geben.
Wir müssen für die Bearbeitung der Anträge alle damit verbundenen Daten speichern. Dazu gehören auch der Schriftverkehr und die Kontaktdaten der Beteiligten. Dieses geschieht gemäß unserer Datenschutzerklärung.
Download: Vergaberichtlinien
Download: Antrag auf Förderung