Lucy Weinert Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts, von und für Treburer Bürgerinnen und Bürger

Die Stiftung

Die Lucy Weinert Stiftung verfolgt den Zweck Treburer Bürgerinnen und Bürger in Not zu unterstützen wenn alle anderen Hilfsmöglichkeiten aus-geschöpft sind. - Also exakt da zu helfen, wo es kein anderer tut.


Wem und wie helfen wir?

  • Dem Wunsch unserer Stifterin folgend, helfen wir ausschließlich Bürgern und Bürgerinnen der Großgemeinde Trebur.
  • Darüber hinaus helfen wir, wenn die Bedürftigkeit nicht durch zumutbare Eigenanstrengungen behoben werden kann und Hilfe von Dritter Seite ist nicht zu erwarten ist.
  • Unsere Hilfen bestehen aus Finanz- oder Sachmittel-Zuwendungen.

 

 Wo haben wir in der Vergangenheit u.a. schon geholfen?

  • Finanzierung einer Ausbildung zur Pharmazeutischen Assistentin
  • Hilfe für den Aufbau eines Beratungsangebots der Hospizhilfe
  • Spendenaktion nach einem Brand in der Hollergasse
  • Unterstützung des Sozialen Netzes Trebur


Damit dies auch in Zukunft möglich ist, sind wir auf die Hilfe der Treburer Bürgerinnen und Bürger angewiesen.  Warum ist das so?
Wir sind eine kleine Stiftung die, wie alle Stiftungen, verpflichtet ist ihr Stiftungskapital inflationsbereinigt zu erhalten.
Und, obwohl alle in der Stiftung tätigen Menschen unentgeltlich arbeiten, müssen Verwaltungskosten, wie Finanzprüfung, Webhosting oder auch simple Dinge wie Portokosten ebenfalls aus diesen Erträgen finanziert werden.
Dies bedeutet, dass wir Hilfen nur aus einem Teil der Erträge finanzieren können. Dies reicht für einige der kleinen Nöte, aber nicht für sehr viel mehr…


Und genau hier brauchen wir Sie: 

Durch Ihre Spenden (zweckgebunden oder frei, einmalig oder regelmäßig) helfen sie uns, anderen Treburern in konkreten Notfällen schnell beizustehen.
Sie können auch durch eine Testamentsspende oder Zustiftung helfen. Dadurch hat Ihr Engagement über Ihr eigenes Leben hinaus Bestand. In Ihrem Testament können Sie die Lucy Weinert Stiftung zum Erben oder Miterben bestimmen. So kann Ihr letzter Wille auf lange Zeit Menschen in akuter Not neue Hoffnung geben.

Übrigens:
Bis zu einem Spendenbetrag von 200 Euro gilt der Einzahlungsbeleg oder Ihr Kontoauszug als Spendenquittung. Für höhere Beträge stellen wir Ihnen gerne eine Spendenquittung aus.


Spendenkonto:
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN: DE 86 50852553 0016097990
BIC: HELADEF1GRG